Häufig gestellte Fragen, beantwortet.
Alle Touristen, die ständig oder gewohnheitsmäßig in einem Land außerhalb der Europäischen Union leben, haben beim Einkauf in der Europäischen Union Anspruch auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung. Möglicherweise müssen Sie beim Kauf Ihren Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument vorlegen, das Ihren Wohnsitz außerhalb der EU belegt. Außerdem müssen die Ware(n) innerhalb von 3 Monaten nach Ihrem Kauf exportiert werden.
Alle besteuerten Waren, deren Ausfuhr nicht verboten ist und die im persönlichen Gepäck mitgeführt werden könnten, können steuerfrei eingekauft werden. Die Ware(n) sollte(n) versiegelt und unbenutzt sein. Mindestbetrag für steuerfreie Einkäufe = 75,01 EUR.
Bei Ihrem Einkauf erhalten Sie eine Quittung, einen Tax Free Voucher sowie einen vorausbezahlten easy2tax-Umschlag.
Legen Sie bei der Ausreise aus der Europäischen Union Ihre Quittung, die gekaufte(n) Ware(n) und Ihren easy2tax-Gutschein beim Zoll vor und lassen Sie das Tax-Free-Formular abstempeln, um es für die Ausfuhr zu validieren. Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung ohne gültigen Zollstempel nicht möglich ist.
Schicken Sie den abgestempelten Tax Free Voucher und die Originalquittung mit dem mitgelieferten und bereits frankierten Rückumschlag per Post an easy2tax. Sie können Ihren Gutschein verfolgen, indem Sie unsere easy2tax App im App Store oder bei Google Play herunterladen.
Sie erhalten Ihre Steuerrückerstattung, bereits umgerechnet in Ihre Heimatwährung, auf Ihr angegebenes Bankkonto.
Die Dauer der Erstattung hängt von mehreren Faktoren ab, wie z. B.
(i) Land Ihres Bankkontos,
(ii) Zeit für internationale Banküberweisungen und
(iii) der Zeit, bis easy2tax Ihr steuerfreies Formular erhält.
Die durchschnittliche Rückerstattungszeit beträgt ca. 3-4 Wochen nach Erhalt Ihres Gutscheins. Wenn Sie Ihre Erstattung nicht innerhalb von 2 Monaten erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
easy2tax erhebt eine Gebühr für seinen Service (die "Servicegebühr"). Der endgültige Erstattungsbetrag (der "Erstattungsbetrag") variiert je nach:
(i) dem Preis der Ware(n),
(ii) der erhobenen Mehrwertsteuer und
(iii) der Währung, in der die Mehrwertsteuer erstattet wird.
Dies bedeutet: Erstattungsbetrag = Mehrwertsteuer - Servicegebühr.
Im Gegensatz zu anderen Steuerrückerstattungsunternehmen berechnen wir keine zusätzlichen Gebühren, wenn der Beleg nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingeht. Solange wir Ihren Beleg im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhalten, verfahren wir zu unserer Standard-Servicegebühr.
Wenn Sie einen Fehler bezüglich Ihrer Rückerstattungsdaten gemacht haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter support@easy2.tax.
Wenn Sie die Ware(n) mit Bargeld gekauft haben:
Legen Sie unbedingt Ihre easy2tax "Voucher-Nummer", das "Zollerklärungspapier", eine Kopie Ihres "Reisepasses" sowie die "Quittungsnummer" des Geschäfts bei, in dem Sie die Waren gekauft haben. Wenn Sie die Ware(n) mit Karte gekauft haben:
Fügen Sie unbedingt Ihre easy2tax-Gutscheinnummer, die Zollerklärung, eine Kopie Ihres Reisepasses, den Kontoauszug über den Kauf der Ware(n) sowie die Quittungsnummer des Geschäfts bei, in dem Sie die Ware gekauft haben.
Kehren Sie zu dem Geschäft zurück, in dem Sie Ihren Einkauf getätigt haben, und bitten Sie den Verkäufer, Ihren easy2tax-Gutschein neu auszudrucken. Wenn Sie die easy2tax App bereits heruntergeladen und Ihre Kartennummer damit verbunden haben, sind alle Details in der App enthalten. Zeigen Sie dem Verkäufer einfach Ihre Voucher-Liste.
Voraussetzungen:
Um Ihre Steuerrückerstattung zu erhalten, müssen Sie die unbenutzten und (gegebenenfalls) versiegelten Waren bei einer Zollstelle anmelden. Dieses Verfahren muss bei der Ausreise aus der Europäischen Union durchgeführt werden. Außerdem müssen Sie dem Zollbeamten die Originalquittung Ihrer gekauften Ware(n), Ihren easy2tax-Gutschein sowie Ihren Reisepass vorlegen.
Transit / Anschlussflüge innerhalb der EU:
Wenn Sie die Europäische Union vom Flughafen Wien aus verlassen, aber einen Anschlussflug an einem anderen Flughafen innerhalb der Europäischen Union haben, müssen Ihre Waren in Ihrem aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Die Zollbehörde wird Ihren Anschlussflug und Ihren Transit und damit Ihre Waren validieren. Ihr aufgegebenes Gepäck wird bis zu Ihrem endgültigen Zielort außerhalb der EU durchgecheckt.
Gekaufte Ware(n) im Koffer (aufgegebenes Gepäck):
Gehen Sie zunächst zum Check-in-Schalter der Fluggesellschaft, mit der Sie abfliegen, und fordern Sie Ihre Gepäckanhänger an. Geben Sie Ihr Gepäck noch NICHT ab, sondern bringen Sie es zum Zollschalter. Einkäufe, die Sie in Ihrem Koffer haben, müssen am Zollschalter für eine Steuerrückerstattung vorgelegt werden. Der Zollbeamte stempelt dann Ihren easy2tax-Gutschein und gibt Ihr Gepäck ab.
Zollstellen für Ware(n) im Koffer (Aufgegebenes Gepäck):
Terminal 1, Schalter 195 und 196
Terminal 3, Check-In
Gekaufte Ware(n) im Handgepäck (Carry On Baggage):
Nach der Passkontrolle und der Sicherheitskontrolle können Sie Ihre Einkäufe mit den Quittungen dem Zollbeamten vorlegen. Der Zollbeamte stempelt dann Ihren easy2tax Voucher ab.
Zollstellen für Waren im Handgepäck (Carry On Luggage):
Terminal 1, Bereich Gate C
Terminal 1, Bereich Flugsteig D
Terminal 3, Bereich Flugsteig G (3. Stock)
Feldkirch, Lichtensteiner Straße 139a, 6800 Feldkirch
Hohenems, Diepoldsauer Straße 134, 6845 Hohenems
Höchst, Hauptstraße 2, 6973 Höchst
Lustenau, Reichs Straße 28, 6890 Lustenau
Mäder, Rhein Straße 52, 6841 Mäder
Meiningen, Schweizer Straße 94, 6812 Meiningen
Innsbruck Airport, Fürstenweg 180, 6021 Innsbruck
Pfunds, Kajetansbrücke 414, 542 Pfunds
Spiss, Spiss 19, 6544 Spiss
Für weitere Informationen über Tax Free Shopping wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter support@easy2.tax.